Aktueller Stand der Planung in Ascheberg
Aktueller Stand der Planungen
Die Planung der Windvorrangzonen und damit des neuen, überarbeiteten 74. Flächennutzungsplans ist durch die Gemeinde abgeschlossen worden. Am 14.09.2016 entschied der Rat der Gemeinde Ascheberg – unter enormem Zeit- und persönlichem Druck sowie auf Basis einer fragwürdigen Faktenlage – für diesen Plan und damit für den Ausbau von Windkraftanlagen unbegrenzter Höhe. Aktuell ist der Flächennutzungsplan in Überprüfung durch die Bezirksregierung.
Der gesamte Planungsprozess wurde vom Investor, dem Bürgermeister Dr. Bert Risthaus und der Gemeindeverwaltung so gut wie möglich im Verborgenen betrieben. Anwohner der Windvorrangzonen und die übrigen Einwohner der Gemeinde wurden hierbei, so weit es der demokratische Prozess zuließ – nicht involviert. Erst im August 2016 stellte sich heraus, was wirklich gebaut werden sollte.
Aktuelle Ergänzung: Am 03.11.2016 wurde auch für die Öffentlichkeit bekannt, was vorher schon gerüchteweise in der Gemeinde kursierte: Die Deutsche Flugsicherung hat der Genehmigung der geplanten Windkraftanlagen widersprochen, da diese sich im Schutzbereich des Funkdrehfeuers in Rinkerode befinden und hier zu erhöhten Abweichungen des Richtungssignals führen würden. Weitere Informationen zur Situation.
Was soll in Ascheberg gebaut werden?
4 Anlagen zwischen 200 und 230 Metern in der Vorrangzone Forsthövel (nördliche Bauernschaft von Ascheberg).
Die kaum vorstellbare Höhe dieser Anlagen war für die meisten Gemeindebewohner ein Schock – industrielle Windkraftanlagen höher als der Dortmunder Fernsehtum! Konkret handelt es sich lt. Bauantrag um Windkraftanlagen Enercon E-141 EP4. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 16,5 Mio. €.
Weitere Anlagen (bis zu 15 dieser Größenordnung sind möglich) in den weiteren Vorrangzonen können jederzeit und ohne Höhenbegrenzung gebaut werden. Die Rahmenbedingungen hierfür wurden geschaffen.
Bisher im Umkreis von Ascheberg gebaute Anlagen (z.B. in Sendenhorst, Bockum-Hövel etc.) erreichen mit ihren Höhen von 80 – 120 Meter nicht einmal die Hälfte der Größe dieser Windkraftriesen, die zu den aktuell größten verfügbaren Onshore-Anlagen der Welt gehören. Jedes Rotorblatt dieser gigantischen Anlagen hat eine Länge von 70 Metern; die Spannweite beträgt 141 Meter – das sind 8 lange LKW hintereinander oder die Spannweite von 2 Jumbojets!
Zum maßstabsgerechten Vergleich der Höhe: Stellen Sie sich einen 2,50m hohen Wohnraum vor – dann würde die Höhe Ihres eigenen Hauses oberhalb der Fußleisten enden, der Kirchturm von St. Benedikt in Herbern würde deutlich unterhalb der Tischplatte enden, die geplanten Anlagen würde aber bis zur Decke reichen.
Was bedeutet das für die Einwohner der Gemeinde?
Die geplanten Anlagen werden massiv und wie kein anderes Gebäude im Umkreis in das Landschaftsbild, Fauna und Flora eingreifen. Insbesondere Anwohner sind von den geringen, gesetzlich nicht näher definierten Abständen, von ca. 450 bis 600 Meter betroffen. Sie erhalten einen exponierten Platz mit hörbarem und tieffrequentem Schall sowie gesundheitlich für Menschen und Tiere bedenklichem Infraschall. Zusätzlich noch mit Schattenwurf der Flügel und Belästigung durch Flugsicherungsbeleuchtung. Gehen Sie nicht davon aus, dass man in dieser Umgebung seine Freizeit draußen verbringen möchte.
Ebenso gibt es keinerlei Ausgleich für Wertverluste von Immobilien und Flächen im betroffenen Gemeindegebiet.
Erhöhte Lärmemissionen sind ungefähr bis zu 1000 Metern anzunehmen, tieffrequenter und Infraschall bis zu 10km Umkreis, Schattenwurf bis ca. 1800Meter Umkreis. Sichtbar werden die Anlagen wohl viele Kilometer sein, da sie bei weitem die höchste Bebauung und Geländeform darstellen.
Warum die Hektik – warum keine Diskussion?
Dieses hat mehrere Gründe: Die Windkraftanlagen in Forsthövel sind ein Projekt der Gemeinde Ascheberg, in das sie viel Zeit und auch viel Steuergeld investiert hat. Es ist politisch gewollt, dass das Projekt verwirklicht wird und der Investor seine Anlagen errichten kann, von denen zwei aktuell als Bürgerwindanlagen geplant sind. Es scheint eine enge Verwebung mit dem Investor zu geben, der auch mit Gutachten zur Änderung des Flächennutzungsplan beigetragen hat.
Der zweite Grund ist die Änderung des Erneuerbare Energiengesetz (EEG), welches zum 01.01.2017 seinen Ausschüttung-/Bewilligungsmodus ändert. Ab diesem Datum wird es für Investoren, gerade in windschwächeren Gebieten, deutlich schwerer Rentabilität und damit auch Finanzierung zu erhalten.
Gegen die Bauanträge („Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz“) der Windkraftanlagen konnte bis zum 20.10.2016 Einspruch bei der Kreisverwaltung in Coesfeld eingelegt werden.
Dokumente und Informationenen
Den Bauantrag selber können Sie hier einsehen (Achtung: 140MB): Bauantrag Errichtung 4 Anlagen in Ascheberg
Standorte projektierte Winkraftanlagen in Ascheberg-Herbern (PDF-Datei, 3,4MB)