Flugsicherheit VOR Windkraft

Flugsicherheit VOR Windkraft

Die in der Bauernschaft Forsthövel (Gemeinde Ascheberg / Ortsteil Herbern) geplanten Windkraftanlagen haben in den vergangenen Tagen einen starken Dämpfer erhalten. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses für die Anlagen mit industriellem Ausmaß, war es auch notwendig die Stellungnahme der Flugsicherung einzuholen. Wie jetzt auch offiziell durch die Gemeindevertretung Ascheberg bekannt wurde, sind die 4 Anlagen durch Negativbeurteilung der Flugsicherung nicht genehmigungsfähig.

Welche Rolle spielt die Flugsicherung?

Die halbstaatliche Flugsicherung ist Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs, der Betrieb von Einrichtungen der Luftfahrtsicherung, Erstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten und eben auch die Überwachung von Hindernissen in Bauschutzbereichen sowie in Höhen von über 100m über Grund. Da die geplanten Windriesen eine Höhe von 230 Metern erreichen sollen, wurde eine Stellungnahme notwendig. Ein noch gewichtigerer Punkt ist aber der Abstand zum VOR Hamm (51° 51′ 25,00″ N, 007° 42′ 30,00″ | DVOR/DME) zwischen Rinkerode und Albersloh, in dessen Schutzbereich die Anlagen errichtet werden sollen (ca. 9 bis 10km Luftlinie).

Was ist ein (D)VOR?

Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia

VOR ist die englische Abkürzung für Drehfunkfeuer („VHF Omnidirectional Radio Range“). Es ist ein UKW-Sender, der ein ungerichtetes Bezugssignal und ein gerichtetes Umlaufsignal mit 30Hz aussendet. Aus der Differenz des Empfangs des ungerichteten und des gerichteten Signals kann einfach berechnet werden, in welchem Winkel zum Funkfeuer sich ein Luftfahrzeug aktuell befindet. Jedes Luftfahrzeug hat mindestens einen VOR-Empfänger und jeder Luftfahrzeugführer ist in der Navigation mit diesen ausgebildet. Ein DVOR („Doppler VOR“), wie in Albersloh, kann ein sehr genaues Richtungssignal aussenden (Abweichung unter 1°). Die Reichweite eines VOR liegt bei ungefähr 100NM, also ca. 150km.

VORs werden von Luftfahrzeugen als Bezugspunkte zur Navigation, mittels Kreuzpeilung zur Ortsfestellung bzw. zur Ausbildung von Luftfahrstraßen / Anflugkorridoren genutzt. Grundsätzlich können diese Aufgaben heute auch von GPS („Global Positionning System“) erfüllt werden, welches aus dem Autonavigation bekannt ist und dreidimensionale Standortermittlungen erlaubt. Leider ist das GPS nicht unter Kontrolle einer globalen Verwaltung, sondern ein ursprünglich militärisches System der USA, welche die notwendigen Satelliten kontrollieren. Mindestens aus diesem Grund ist es notwendig ein funktionierendes VOR-System vom Bodenstationen zu erhalten.

Schutzabstände

Da VOR immer noch einen bedeutenden Wert für die Luftfahrt darstellen, wurde 2009 von der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) ein 15km-Radius als Schutzbereiche der Anlagen festgelegt (vgl. §14 I LuftVG). In diesem Bereich bedarf es der gutachterlichen Stellungnahme durch die Deutsche Flugsicherung (DFS für den zivilen Bereich) und für den militärischen Bereich durch das zuständige Bundesamt. Hierbei sind Standort, Höhe und Menge der Windkraftanlagen zur Beurteilung maßgeblich und die daraus kalkulierten Abweichungen des ausgesendeten Richtungssignals („Deviation“) – geprüft wird jede Anlage individuell.

Mein Kommentar

Dass der Investor Oliver Keßler nach der ablehnenden Entscheidung der DFS grollt, ist verständlich. Seine Firma WI WindInvest GmbH und die Gemeindeverwaltung Ascheberg haben schließlich in einem innigen Kanon die Planungen gegen alle Widerstände im Rat und in der Gemeinde vorangetrieben mit dem erklärten Ziel, die Baugenehmigung am 31.12.2016 in trockenen Tüchern zu haben.

Alles für die Umwelt? Bezeichnend und verräterisch ist, dass bereits im Namen der Firma das kleine Wort „Invest“ enthalten ist – nicht „Natur“ oder „Ökologie“. Aus dem fernen Billerbeck ist es einfach zu planen, zu investieren und zu projektieren – man muss mit den Konsequenzen nicht leben – sieht nicht jeden Morgen vor sich aufbäumende Windkraftanlagen. Warum allerdings die Gemeindeverwaltung von Ascheberg mitplant bei der de facto Zerstörung der eigenen Heimat, kann ich mir nicht erklären.

Selbst, wenn die industriellen Windkraftanlagen nur für eine gewisse Zeit verhindert werden können, sollten die „Über-Andere-Entscheider“ von Investmentfirma und Gemeinde diese Zeit nutzen, ihr Büro verlassen und sich die Natur mal ansehen, die sie zu zerstören planen.

 

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