Genesis 2:15

Genesis 2:15

Die Bewahrung der Schöpfung

Gott, der Herr, nahm also den Menschen und setzte ihn in den Garten von Eden, damit er ihn bebaue und hüte.

Auch nicht besonders gläubigen Menschen sagt die „Bewahrung der Schöpfung“ (Genesis 2,16) etwas. Der Naturschutzbund NABU schließt in seiner Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans mit diesem Bibelzitat, um unserer christlich geprägten Gemeinde vor Augen zu führen, was das eigentliche Ziel sein sollte. Und stellt heraus, dass die Gemeinde mit der erzwungenen, hektischen Anpassung diese eher zerstört als bewahrt. Warum diese getriebene Hektik? Für Subventionsjäger werden mit Beginn des neuen Jahres ihre Jagdtrophäen kleiner, da ein wenig Marktwirtschaft und gesunder Menschenverstand zurück in den Ausbau der erneuerbaren Energien kommt.

Auch fällt in der genannten Stellungnahme das Reizwort „Politikverdrossenheit“. Die Menschen fragen sich vielleicht, ob sie es noch sind, die von den Änderungen profitieren – der eigentliche demokratische Souverän. Sie verstehen nicht, wie es möglich sein kann, dass ein so komplexes Thema, welches einen DIN A4-Ordner füllen würde, heute vorgelegt und morgen entschieden wird. Können hierbei wirklich alle harten und weichen Faktoren berücksichtigt und abgewogen werden? Mit Sicherheit verstehen sie aber, dass diese Entscheidung nicht für eine Legislaturperiode getroffen, sondern für eine Generation.

Industrielle Windkraft?

Wollen wir wirklich den Ort, den fast alle von uns als Heimat bezeichnen würden, mit 200+ Meter hohen industriellen Windkraftanlagen verschandeln? Wo ist die Vernunft geblieben? Wo die maßvollen Höhenbegrenzungen? Wo die würdigen Abstände zu Mensch und Tier – warum sind diese plötzlich so geschrumpft? Die Gemeinde geht in ihrer Stellungnahme hierzu oft auf leistungsbeschränkte Betriebsmodi ein, die eine Annäherung auf ein Viertel der früheren Distanz rechtfertigen – eine blauäugige Annahme.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans, wie sie von der Gemeindevertretung angestrebt wird, ist nach juristischen Gesichtspunkten ja scheinbar nicht notwendig – eine Verspargelung der Landschaft nicht zu erwarten. Diesen Fakt hat eine spezialisierte, juristische Kanzlei kürzlich detailliert dargelegt. Wo ist also die Motivation sich auf juristisches Glatteis zu wagen? Vielleicht ist es manchmal einfach besser nichts am Status Quo zu ändern, gerade um die Schöpfung zu bewahren.

Veröffentlicht als Leserbrief in Ruhr Nachrichten & WN

 

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